Forschung und Validierung

Gemeinsame Forschung

Bei „Gemeinsame Forschung“ wird der Anwendungsbereich aus Zweck und Einschränkungen bestimmt; auch Bedingungen, unter denen die Technologie nicht eingesetzt wird, werden vorab geklärt. Werden Modell und Grundlage nicht fest vorgegeben.

Anwendungsbereich

Bei „Gemeinsame Forschung“ wird der Anwendungsbereich aus Zweck und Einschränkungen bestimmt; auch Bedingungen, unter denen die Technologie nicht eingesetzt wird, werden vorab geklärt.

Entwurfsentscheidungen

Bei „Gemeinsame Forschung“ werden Modell und Grundlage nicht fest vorgegeben.

Prüfmethode

Bei „Gemeinsame Forschung“ werden reproduzierbare Eingaben und Kriterien vorbereitet, und das Verhalten wird einschließlich von Fehlerfällen geprüft.

Prüfungen im Betrieb

Bei „Gemeinsame Forschung“ werden Änderungsverlauf, Qualitätsveränderungen und Nutzung verfolgt; ein erforderlicher Rückweg wird vorgesehen.

Menschliche Entscheidung

Bei „Gemeinsame Forschung“ werden wichtige Entscheidungen nicht allein der Automatisierung überlassen; verantwortliche Personen und Prüfpunkte werden festgelegt.