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Externe Integrationen

Bei „Externe Integrationen“ wird der Anwendungsbereich aus Zweck und Einschränkungen bestimmt; auch Bedingungen, unter denen die Technologie nicht eingesetzt wird, werden vorab geklärt. Werden Modell und Grundlage nicht fest vorgegeben.

Anwendungsbereich

Bei „Externe Integrationen“ wird der Anwendungsbereich aus Zweck und Einschränkungen bestimmt; auch Bedingungen, unter denen die Technologie nicht eingesetzt wird, werden vorab geklärt.

Entwurfsentscheidungen

Bei „Externe Integrationen“ werden Modell und Grundlage nicht fest vorgegeben.

Prüfmethode

Bei „Externe Integrationen“ werden reproduzierbare Eingaben und Kriterien vorbereitet, und das Verhalten wird einschließlich von Fehlerfällen geprüft.

Prüfungen im Betrieb

Bei „Externe Integrationen“ werden Änderungsverlauf, Qualitätsveränderungen und Nutzung verfolgt; ein erforderlicher Rückweg wird vorgesehen.

Menschliche Entscheidung

Bei „Externe Integrationen“ werden wichtige Entscheidungen nicht allein der Automatisierung überlassen; verantwortliche Personen und Prüfpunkte werden festgelegt.